Neues Qualitätsversprechen für i30 und i30cw
Fünf Jahre Garantie und Wartungskostenübernahme geben Sicherheit
- Umfangreiches Garantiepaket schützt vor unliebsamen Überraschungen
- Mobilitätsgarantie für bis zu 15 Jahre
Neckarsulm. Hyundai erweitert die Garantieleistungen für das Kompaktmodell i30 und den Kombiableger i30cw. Alle i30 ab Erstzulassungsdatum 1. April 2010 erhalten fünf Jahre Garantie ohne Kilometerbegrenzung auf Fahrzeug und Lack. Die Kunden profitieren damit von der Fertigung in einer der modernsten Produktionsanlagen weltweit, dem Hyundai-Werk im tschechischen Nosovice. Zu sorgenfreiem Autofahren gehören auch niedrige Wartungskosten: Deshalb garantieren alle teilnehmenden Hyundai-Händler fünf kostenlose Wartungen in den ersten fünf Jahren. Für i30-Fahrer ergibt sich dadurch ein Preisvorteil von rund 1.500 Euro.
Vor unliebsamen Überraschungen schützt zudem der Hyundai Euro-Service. Er bietet im Fall eines Fahrzeugdefekts für fünf Jahre einen kostenlosen Pannen- und Abschleppdienst und übernimmt die Kosten für Mietwagen sowie eventuelle Hotelübernachtung. Die Mobilitätsgarantie verlängert sich – wie bei den anderen Hyundai-Modellen – nach jeder Wartung bei einem Hyundai-Vertragspartner - jeweils um ein weiteres Jahr bis zu einem Fahrzeugalter von 15 Jahren und einer Laufleistung von maximal 200.000 Kilometern.
Die drei Garantieleistungen (jeweils fünf Jahre Fahrzeuggarantie, Euro-Service und Wartungen inklusive) werden bei Hyundai unter dem Begriff „Triple Five“ zusammengefasst. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Taxis und Mietfahrzeuge. Erstmals serienmäßig zum Einsatz kam „Triple Five“ beim Kompakt-SUV ix35, das seit März 2010 in Deutschland verkauft wird.
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